Mittwoch, 7. Dezember 2011

Sperrvermerk zur Rückrunde


Verteiler: Alle Abteilungsleiter im TTVWH
Sehr geehrter Herr Jehle,
in dieser Saison haben die Vereine die Möglichkeit, einen Sperrvermerk zur Rückrunde zu beantragen. Achtung: Nur wenn ein Spieler wegen seiner Bilanz in eine höhere Mannschaft aufrücken müsste, kann für diesen Spieler ein Sperrvermerk beantragt werden.
Die WO D 15.3 regelt diesen Bereich:
15.3 Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur
  • zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Spielzeit, oder
  • zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten, oder
  • nach weiteren Regelungen, die der DTTB oder ein Mitgliedsverband in eigener Zuständigkeit erlässt, auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden.
Diese Spieler erhalten von der zuständigen Stelle einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in einer oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Ein Aufrücken solcher Spieler während einer Halbserie oder zum Beginn der Rückrunde ist nicht erlaubt. Die Erteilung des Sperrvermerks wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Kennzeichnung des Spielers in der Mannschaftsmeldung der offiziellen Online-Plattform dokumentiert. Die Dauer des Sperrvermerks reicht bis zum Ende der Spielzeit, sofern der DTTB oder ein Mitgliedsverband für seinen Mannschaftsspielbetrieb keine anderslautenden Regelungen beschlossen hat.
Die Vereine müssen die Sperrvermerke bei den Klassenleitern beantragen.
Diese Regelung ist für alle Ebenen gültig. 


Mit freundlichen Grüßen
Tischtennis-Verband Württemberg-Hohenzollern
Frank Staudenecker

Ressortleiter Mannschaftssport des TTVWH
Marienfriedstr. 32
89284 Pfaffenhofen
Telefon: 0152/53539580

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